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Pafnitz 40
6094 Axams
Navigationsgeräte
tun sich schwer uns zu finden, entnehmen Sie die Anfahrtsdaten aus
unserer Homepage!
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in / Check out
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CHECK IN:
14 Uhr - 18 Uhr (Richtwert) |
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Natürlich können Sie,
ab 11:00 das Gepäck bei uns einstellen. Nach Vereinbarung auch
spätere Anreise möglich!
Anreise nach 18 Uhr
möglich: laut Vereinbarung!
Bitte bedenken,
Sie: wenn Sie noch keine
Anzahlung geleistet haben oder nach 18 Uhr ankommen und dies vorher nicht
Vereinbart wurde, wird das Zimmer bei Bedarf weiter gegeben!
Dies gilt auch für
Anfragen, die ab morgen: für den Zeitraum 27.12.-03.01.09,
eingehen!!!
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CHECK OUT: 10 Uhr - 14:00
Uhr (Richtwert)
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Wir
bieten
unseren
Gästen,
nach
dem
Skifahren
wenn möglich,
die
Gelegenheit
noch
mal
zu duschen. ohne
Aufpreis !!!
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Winterausrüstung:
seit 2008 Pflicht
Winterreifen oder Schneeketten
Vom 1. November bis 15. April dürfen
Lenker eines Pkw, eines Kombifahrzeugs oder eines Lkw mit einem höchsten
zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg bei
winterlichen Fahrverhältnissen, das heißt bei Schnee, Matsch oder
Eis ihr Fahrzeug nur dann in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern
Winterreifen montiert sind oder wenn Schneeketten an den Antriebsrädern
angebracht sind.
Schneeketten sind als Alternative
allerdings nur dann erlaubt, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden
oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht
bedeckt ist und wenn dadurch die Oberfläche der Fahrbahn nicht
beschädigt wird.
Wer sein Fahrzeug über Winter auf
der Straße parkt, weil er etwa keinen Garagenplatz besitzt oder das
Fahrzeug einfach nicht benutzt, muss nicht umrüsten.
Wer gegen diese Vorschrift verstößt,
wird bestraft:
Einfache Verstöße werden mit einem
Organmandat in der Höhe von €
35,-- geahndet.
Kommt es - etwa wegen eines hohen Gefährdungstatbestandes
- zu einer Anzeige,
steigen aber die Strafen: In diesem Fall blühen Verwaltungsstrafen
bis zu einer Höhe von €
5000,--. Die Exekutivorgane
bekommen außerdem auch die Möglichkeit, das betreffende Fahrzeug
abstellen zu lassen!
Das Gesetz
ist mit 1. Jänner 2008
in Kraft getreten.
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