Pafnitz 40

6094 Axams

Navigationsgeräte tun sich schwer uns zu finden, entnehmen Sie die Anfahrtsdaten aus unserer Homepage!

 

 

 

 

 

Check in / Check out
 

CHECK IN:            14 Uhr - 18 Uhr (Richtwert)

Natürlich können Sie, ab 11:00 das Gepäck bei uns einstellen. Nach Vereinbarung auch spätere Anreise möglich!

Anreise nach 18 Uhr möglich: laut Vereinbarung!

Bitte bedenken, Sie: wenn Sie noch keine Anzahlung geleistet haben oder nach 18 Uhr ankommen und dies vorher nicht Vereinbart wurde, wird das Zimmer bei Bedarf weiter gegeben! 

Dies gilt auch für Anfragen, die ab morgen: für den Zeitraum 27.12.-03.01.09, eingehen!!!

 

CHECK OUT:  10 Uhr - 14:00 Uhr (Richtwert)

Wir bieten unseren Gästen, nach dem Skifahren wenn möglich, die Gelegenheit noch mal zu duschen.  ohne Aufpreis !!!
 

Winterausrüstung: seit 2008 Pflicht

Winterreifen oder Schneeketten

Vom 1. November bis 15. April dürfen Lenker eines Pkw, eines Kombifahrzeugs oder eines Lkw mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg bei winterlichen Fahrverhältnissen, das heißt bei Schnee, Matsch oder Eis ihr Fahrzeug nur dann in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert sind oder wenn Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sind.

Schneeketten sind als Alternative allerdings nur dann erlaubt, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist und wenn dadurch die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigt wird.

Wer sein Fahrzeug über Winter auf der Straße parkt, weil er etwa keinen Garagenplatz besitzt oder das Fahrzeug einfach nicht benutzt, muss nicht umrüsten.

Strafen

Wer gegen diese Vorschrift verstößt, wird bestraft:

Einfache Verstöße werden mit einem Organmandat in der Höhe von € 35,-- geahndet.

Kommt es - etwa wegen eines hohen Gefährdungstatbestandes - zu einer Anzeige, steigen aber die Strafen: In diesem Fall blühen Verwaltungsstrafen bis zu einer Höhe von € 5000,--. Die Exekutivorgane bekommen außerdem auch die Möglichkeit, das betreffende Fahrzeug abstellen zu lassen!

Das Gesetz ist mit 1. Jänner 2008 in Kraft getreten.